Gegen eine "Plünderung mit Einverständniss des Besitzers" wird wohl rechtlich und "moralisch" niemand etwas einzuwänden haben,außer der Konkurenz die nix mehr abkrigt
Aber beim klauen sollte man sich zumindest nicht erwischen lassen,das Gesetz sieht die Sache leider genau andersrum,Diebstahl mit wie auch immer gearteter Bereicherungsabsicht wird um einiges strenger geahndet als sinnlose Zerstörung