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Alt 18.05.2001, 22:02   #20
Hugo
Einwanderer

 
Registriert seit: May 2001
Beiträge: 9

Exclamation mal was ganz banales....

Als erstes mal Hallo

wollte mich mal blos kurz dazu äußern, so als newbie hier.

Ich les immer KWKG ( Kriegswaffenkontrollgesetz ), aber....

Nicht immer was ausschaut wie KWKG wird mit KWKG bestraft.

Mal zu den Waffen, kann man eigentlich nicht so verallgemeinen!
Pistolen und Gewehre fallen nicht unter das KWKG sondern unter das normale WaffG.
Maschinenpistolen und Maschinengewehre fallen unters KWKG. (siehe Anlage KWKG V Rohrwaffen)
Damit sie unters KWKG fallen müssen sie funktionstüchtig sein, was Bodenfunde denke ich mal nicht sind. Sie fallen dann wenn nur noch unter §37 WaffG, der sog. anscheinsparagraph.

Desweitern sollte mann sich erkundigen in wie weit die Schußwaffeneigenschaft verloren gegangen ist, Deko-Waffen ( keine Mp oder MG ) sind ja ohne EWB zu erwerben.
Kurz zur Munition, normale Munition ( für Handfeuerwaffen) fällt auch unters waffG, erst ab dann wenn die Mun Zusätze, wie Hartkern, Leuchtsatz, Brandsatz hat, fällt sie unter KWKG. Bordkanonnenmunition wirtd dann schon kritisch und gefährlich ( Aufschlagzünder...)

Granaten, Minen, Bomben,..... LIEGEN LASSEN, da hört der Spaß aúf, fallen alle unter KWKG und sind LEBENSGEFÄHRLICH!!!
Stelle markieren, absperren, Polizei informieren, die machen dann den Rest....

Gruß HUGO

P.S. Hoffe das ich nicht jetzt mit einem Posting schon alle in Rage gebracht habe....




Geändert von Hugo (19.05.2001 um 20:24 Uhr).
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