14.05.2019, 16:35
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#9
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Themenstarter
Heerführer
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Ort: Uelzen
Beiträge: 1,181
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Zitat:
Zitat von ghostwriter
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Moin Leute
Das Bergamt hat sich gemeldet ...
Zitat:
Sehr geehrter Herr Bode,
zunächst danke ich Ihnen für die Information.
Ihre Vermutung ist natürlich richtig. Diese Verordnung gilt natürlich nicht mehr.
Sie trat, aufgrund § 288 II Nr. 2 der Allgemeinen Bergverordnung über Untertagebetriebe, Tagebaue und Salinen (ABVO Niedersachsen) mit deren Inkrafttreten am 01.04.1967, außer Kraft.
Hier wurde offenbar ein altes Schild übersehen.
Die Gefahrenlage, die seinerzeit das Schild erforderlich machte, könnte weiterhin bestehen.
Ich bitte Sie daher, von Wanderungen in dessen ehemaligem Geltungsbereich abzusehen und dem LBEG den Standort des Schildes mitzuteilen.
Das LBEG müsste dann die Situation prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Hause
Referat L 2.7 – bergbauliches Justiziariat, Förderabgabe, Bergbauberechtigungen, Markscheidewesen
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678 Clausthal- Zellerfeld
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Gruß Wolf
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