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Alt 24.03.2018, 18:54   #50
Knüppel
Bürger

 
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Zitat von borsto Beitrag anzeigen
Frankenstein und Knüppel

Seit 25 Jahren und knapp zwei Monaten bin ich bei der Bundesvermögensverwaltung, seit 2005 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben(BImA), in Koblenz beschäftigt und habe fast täglich mit dieser Materie zu tun. Rechtlich als auch fiskalisch. Die gegenwärtige Rechtauffassung ist, dass Rüstungsgüter, die mit Mitteln des Reiches für die Wehrmacht erworben wurden, also der Karabiner, das Krad oder der Flugzeugmotor u.v.a.m., sehr wohl bewegliches Reichseigentum sind und mit Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich in Bundeseigentum übergingen, sofern sich der fragliche Gegenstand im Geltungsbereich des Grundgesetzes befand.


borsto

ahhhh,... jetzt jaa

Gut,...also.. ich war ja auch schon mehrfach in den Katakomben, sowohl zum "Ansehen" als auch zur Abholung, könnte sein, dass wir uns schon über den Weg gelaufen sind
Die Rechtsauffassung in der BImA, ist ja ganz und gar nicht verwerflich, und auch soweit OK, ich hab da kein Problem damit, das funktioniert gut.
Aber, ob das eine Gerichtliche Prüfung bis in letzter Instanz durchhält weis ich nicht, und ich will das auch nicht Feststellen lassen, und wahrscheinlich hat das auch noch niemand, gibt da keinen Grund.

Das Panzer und Munition denn Waffengesetzen unterliegen ist auch erst mal Klar, da stellt sich die Frage nach dem "Eigentum" erst einmal nicht.


Ich weis nicht ob es bekannt ist, es gab da mal ein Buch, das wurde im Jahre 1954 von Dr. Kurt Magnus heraus gebracht, mit dem Titel: "1 Million Tonnen Kriegsgerät für den Frieden". Dieses war bestimmt für Finanzämter und Behörden, und sollte die gewaltige Aufgabe der Verwertung von Gerät und Ausrüstung für die Nachwelt dokumentieren. Darin ist der Ablauf zu lesen, und es werden auch Verträge mit den Alliierten Westmächten erläutert.
Wenn es nicht bekannt sein sollten, dann mal beschaffen, das könnte ganz neue Aspekte liefern, bzw Fragen aufwerfen.

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