Naja strafbar ist es wenn sie besizt oder ausser land bringst da beides nicht der fall ist und die dinge bis auf zwei exemplare dort liegen wo sie waren ist alles in butter.
seit neuestem gibt es ein gesetzes änderung man durfte früher nicht graben heute schon du gibst ein gebiet an bezahlst ein bestimmten preis und darfst legal suchen natürlich must du den fund melden bekommst zwar nicht das geld was der schwarzmarkt zahlt aber reicht denke ich.
So hat mir ein anwalt gesagt,bin dran es genauer zu prüfen.
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