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Alt 21.05.2017, 20:10   #3
borsto
Themenstarter
Ratsherr

 
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Vielen Dank Zappo !

Deine zeitliche Veranschlagung passt recht gut.

Das habe ich so in etwa erlebt.

Der Grund ist die geänderte 2. Wohnflächenverordnung, die vorschreibt, dass die lichten Maße eines Zimmer der Wohnung gelten und nicht mehr die Maße laut Planunterlagen bei der Baugenehmigungsbehörde minus 3 Prozent.

Meiner Auffassung auch richtig so.

Nun möchte ich ein für alle Mal die von mir jetzt ermittelte Maße für jedes Zimmer der Wohnungen in Zeichnungen dokumentieren.

Kann da ein Freeware-Programm helfen oder muss ich mir ein solches Programm kaufen ?.

Hat da jemand einen Tipp ?

Vielen Dank !

borsto

Geändert von ghostwriter (21.05.2017 um 20:16 Uhr). Grund: direktes vollzitat entfernt
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