Zitat:
Zitat von VR6Treter
So sieht es aus...
Waffengesetz
Anlage 2
(zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
Gleiches Strafmaß ob es nun ein Schlagring ist oder eine 08.
Für mich zwar völlig unverständlich aber so ist es halt, es ist eine Waffe...
Waffengesetz
Abschnitt 4 - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 51 - 54)
§ 52 Strafvorschriften
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
LG Jörg
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Fast der komplette Auszug aus dem WaffG - Danke
Ja in Deutschland ist vieles verboten, sogar das sich zur Wehr setzen gegen Verbrecher und Mörder und das unabhängig ob mit einem Schlagring oder Tierabwehrspray oder einfach nur mit der Faust. Im Falle einer Notwehr wäre ein Schlagring nicht unbedingt meine Wahl (da ja verboten), aber wer im Besitz einer solchen "Waffe" ist wird nicht lange überlegen diese in einer Notsituation einzusetzen.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft.....
Ganz schön schwammig, aber nicht nur diese Textpassage, sonder das ganze WaffG. Am Ende liegt es in der Laune des Richters, und der Tatsache ob er gerade Verstopfung hat oder nicht, wie lang dieser Gummitext in die Länge, unter der Berücksichtigung der leeren Staatskassen, gezogen wird. Manchmal ist das Strafmaß (Bestrafung) zweitrangig insb. dann wenn es um Wirtschaftliche Aspekte geht.