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Alt 18.07.2016, 08:17   #6
oliver.bohm
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Fahr ohne Waffe zum nächsten Polizeirevier und kläre das vor Ort persönlich.
Die Waffe nicht mitnehmen...!

Das wäre unerlaubtes Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit, wenn sie es dir streng auslegen...!!

Streng genommen muß die Waffe zum Büchsenmacher, der sie dann begutachtet und unbrauchbar macht..!
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Gruß Olli
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