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Alt 17.01.2018, 00:53   #2
Sorgnix
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Na, da hat´s mit der Ungeduld ja endlich ein Ende

Hat ja auch lang genug gedauert ...

1. Urteil - 25.02.2015
(=> kleine Leseprobe ... )

2. Urteil - 25.01.2016
(=> kleine Leseprobe ... )

und nun, endlich, nach 24 Monaten das ganz große Finale


Boah,
und da fangen die extrem Prozeßerfahrenen und Rechtsgelehrten bei .würg wieder an
zu heulen, ob der kurzen Ladungsfrist.
Ist zwar auch für mich überraschend - aber nun mal Fakt.
Ein Anwalt wird das zumindest wissen.
Und da er das weiß, wird er zwangsläufig für solche Fälle vorbereitet sein (müssen) ...

Und es waren ja nun 22 Monate Zeit, die Akten auf den neuesten Stand zu bringen.
Und Anwälte können sich ja vertreten lassen - wenn sie denn die Akten auf neuestem Stand haben ...
Wo doch eine zweite Konifere eh vor Ort ist.


Man, das wird ja wieder hochspannend - für mich leider wirklich etwas ungünstig.
Mal schauen. Wäre ja echt schön, der einen oder anderen Knalltüte mal wieder ins Auge zu schauen


Wie ist es??
Soll es wieder eine Umfrage geben??
konstruktive (!) Kommentare und Einschätzungen zu dem was kommt?


=> Umfrage 1. Prozeß

=> Umfrage 2. Prozeß - Berufung



... der uninteressante Rest zum Thema ist ja mittels SuFu "Barbarenschatz" zu finden.
Am besten mit der Stichwortsuche - die extrahiert besser.


Gruß
Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
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