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Alt 24.03.2018, 19:05   #48
borsto
Ratsherr

 
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Zitat von U.R. Beitrag anzeigen
Hallo und Guten Tag ,
moin Borsto, wo darf ich mich einlesen( " Diese Rechtsauffassung ist auch noch durch keine Beklagung oder Heranziehung übergeordneter Rechte wie der Haager Landkriegsordnung in Zweifel gezogen worden, da es sich um Vorgänge handelt, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abspielen"), gibt es da evtl. einen Link, eine offizielle Anweisung, o.Ä.?



Gruss U.R.
U. R.

hierzu gibt es keine offizielle Anweisung, sondern nur den Text des Artikel 134 GG mit der entsprechenden Auslegung und der Kommentare dazu. Der Text ist recht eindeutig: "Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen" Da gibt es eigentlich keine Schlupflöcher oder Hintertüren, um die höchste Gesetzesinstanz der Bundesrepublik Deutschland zu umschiffen. Es gibt eine Menge Links zu diesem Artikel mit Kommentaren im Netz. Eigentlich kann nur auf dem Klageweg eine andere Vorgehensweise herbeigeführt werden, am Besten über den Bundesgerichtshof (BGH). Ein gutes Beispiel dafür ist ein Urteil von 1956, bei dem der BGH feststellte, dass ehemalige Westwallbunker, aber auch ehemalige Verteidigungsanlagen, sich im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum des Grundeigentümers sich befinden, seien sie auch noch so fest mit dem Grund und Boden verbunden.

Vielleicht sollte der Kollege Frankenstein oder auch Sie sich über eine Klage eine neue Rechtsauffassung nach nunmehr 60 Jahren herbeiführen.

borsto
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