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Alt 24.03.2018, 18:23   #49
borsto
Ratsherr

 
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Zitat von allradteam Beitrag anzeigen
Endlich mal eine fundierte Antwort. Trotzdem eine Frage: Gibt es dann wenigstens Finderlohn, wenn man "bewegliches Reichseigentum" findet? An wen muss man sich dann wenden? Und wie ist die rechtliche Lage bei Funden außerhalb des Geltungsbereiches des GG?
Guten Abend !

Nein, es gibt keinen Finderlohn. Es sei denn, es würde sich um solch herausragende Dinge wie das Bernsteinzimmer oder den selbst gezeichneten Entwurf einer einer funktionierenden Atombombe durch Adolf Hitler handeln.

Dann könnte man in Verhandlungen über einen Finderlohn treten.


Funde außerhalb des Geltungsbereiches des GG gelten grundsätzlich als Beute des jeweiligen Staates. Ein Sturmgewehr 44, welches sich in Belgien befindet, ist den belgischen Gesetzen unterworfen. Kommt dieses Sturmgewehr 44 nach Deutschland in eine Sammlung (oder irgendetwas gesetzkonformes in D), ist es nicht mehr dem Artikel 134 GG unterworfen, sondern im Besitz des Eigentümers.

borsto
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