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Alt 26.10.2020, 23:30   #7
Zappo
Heerführer

 
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Ich verstehe das nur halb. Aber ich bin ja auch kein Sondler.

Es kann ja nicht sein, dass eine Benutzung eines Gerätes ANDERWEITIG verboten ist, weil man damit AUCH Schätze suchen kann?

Im Zweifelsfall wirds vielleicht an der Beweislast liegen - aber mit 5 offensichtlich bogenschiessenden Leuten auf dem (eigenen oder um Erlaubnis gefragten) Acker 10 Meter hinter der Zielscheibe hätte ich jetzt kein Problem, mit dem Detektor nach Pfeilen zu suchen. (natürlich in der Schiesspause ) Oder auf der Streuobstwiese meinen Schlüsselbund.

Und wer mir da DESHALB ans Zeug flicken will, hat definitiv einen an der Klatsche und soll DAMIT erstmal vor Gericht durchkommen. Da ist doch etwas im wahrsten Sinne des Wortes "verrückt".

Und so gut Kommunikation und Zusammenarbeit mit Ämtern ist - es betrifft weder Archis noch Denkmalämter. Es ist ne andere Tätigkeit. Ich frag die ja auch nicht, ob ich in meinem Garten mit dem Spaten ein Loch für die Pflanze machen darf.

Gruss Zappo
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