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Alt 26.10.2020, 23:54   #9
Zappo
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Nun ja. Ein richtiges Gesetz mit zitierfähigem Paragraph oder Urteil ist das natürlich nicht - aber der Passus auf dem "Achtung - Grabräuber - Flyer " unseres Denkmalamtes in BW

Zitat:

"Ausreden gelten nicht!

Ausreden von Sondengängern wie etwa, man suche einen beim Spaziergang verlorenen Ehering oder einen beim Pilze suchen abhanden gekommenen Schlüssel, lassen sich nicht selten nach den sonstigen Umständen widerlegen. So kann ein Indiz für gezielte Nachforschungen zum Beispiel das Mitführen eines Klappspatens oder sonstiger typischer Ausrüstungsgegenstände sein. Es kommt also nicht darauf an, ob jemand bereits zu Graben begonnen hat."

Zitatende

weist im Umkehrschluss drauf hin, dass OHNE das Antreffen sonstiger zusätzlicher Umstände, Indizien oder Ausrüstung der Vorwurf wenig Substanz hat. Mit dem Bogen in der Hand und nem halbleeren Köcher ist das was anderes als mit der Schaufel in der Hand und dem Schatzsucher-Magazin im Auto.

Es ist aber interessant, dass es praktisch unmöglich ist, eine Veröffentlichung über Metalldetektoren zu finden, ohne sofort über den Begriff Schatzsucher bzw. die Gleichsetzung damit zu stolpern.

Die Vielfalt der Welt wird da nicht mal erahnt.

Ich hatte dreimal so ein Ding in der Hand - und für etwas, was jeweils WEIT weg von irgendwas war, was man mit Schatzsuche bezeichnen könnte.

Gruss Zappo
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