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Alt 20.10.2011, 11:54   #1
Ironpic
Heerführer

 
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Erlebnis(zwischen)bericht Genehmigung

Hallo zusammen!

Vor einiger Zeit habe ich beschlossen, den Versuch zur Erlangung einer
Suchergenehmigung zu wagen. Zuständig für mein Gebiet ist der LVR
Außenstelle Xanten. Mein Fehler: Ich habe mich zuerst an die Obere
Denkmalbehörde gewendet. Das ist die Verwaltung. Besser man kontaktiert
gleich das Fachamt. In NRW ist das LVR oder für Westfalen LWL. Zu
Verzögerungen kam es auch durch die Urlaubszeit. Wichtig ist, dass man bei
der Antragstellung eine Karte beifügt, auf der das zu untersuchende Gebiet
eingegrenzt ist. Ich habe es mir einfach gemacht und mir eine Karte von
GoogleMaps ausgedruckt. Wenn man hat, ist eine Liegenschaftskarte
natürlich besser. Bei mir sind es ca. 30 Ackerflächen. Es sollte bedacht
werden, das sich möglichst alle Flächen innerhalb einer Gemeinde befinden,
da seit Juli 2011 die Oberen Denkmalbehörden der Kreise auf ministeriellen
Erlaß pro Gemeinde 75,- € Gebühr erheben müssen.
Die eingereichte Karte wird vom Fachamt digitalisiert und dann wird
nachgesehen, ob archäologisch, sensible Flächen ausgespart werden
müssen. War bei mir nicht der Fall (außer 5 Bodendenkmälern, und
natürlich Wald und Wiesenflächen). Aber da ist mir das Suchen und Graben
sowieso zu beschwerlich.
Anschließend wird man zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Das
hatte ich am 18. 10. 11. Ich fand es toll. Dr. Bridger vom LVR ist ein sehr
aufgeschlossener Mensch. Wir sind der gleichen Meinung, dass es
Missverständnisse zwischen Sondengängern und Archäologen gibt. Wie
gesagt war ich sehr angetan von unserer Unterhaltung. Er erklärte mir wie
es jetzt weitergeht mit der Genehmigung. Die Karte geht jetzt nach Bonn
zum LVR, dort wird sie offiziell (und mit Stempel) genehmigt, dann geht sie
zur Oberen Denkmalbehörde. Von dort bekomme ich eine Nachricht, dass
die Genehmigung vorliegt, ich bezahle meine 75,- €., und bin legal.

Und dann schwing ich wieder die Keule.

Immer einen guten Fund unter der Spule wünscht Euch
Ironpic (der bald legale)
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