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Alt 12.01.2019, 02:59   #1
Sir Alottafind
Heerführer

 
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Das liebe Recht und Verjährung

Gesetzt dem Fall, man bekommt beim Ausscheiden aus einer Firma ein recht wichtiges Schriftstück mit diversen Angaben.

Der Dokumentempfänger bringt nach zehn Jahren zufällig raus, dass der Dokumenteninhalt schon zum Zeitpunkt der Erstellung falsche Angaben enthielt, nicht alles enthielt, und auch die formale Form Mängel hatte. Das war für ihn damals nicht ersichtlich.

Was ist also, wenn er die Kenntnis über die Mängel und die Schäden für ihn daraus erst viel später erlangt hat, über die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren hinaus, und jetzt natürlich an Schadensersatzansprüche denkt?
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