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Alt 12.01.2019, 07:17   #3
Lucius
Heerführer

 
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Zitat:
Zitat von Sir Alottafind Beitrag anzeigen

Was ist also, wenn er die Kenntnis über die Mängel und die Schäden für ihn daraus erst viel später erlangt hat, über die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren hinaus, und jetzt natürlich an Schadensersatzansprüche denkt?
Dann kannst du es in Streifen schneiden und Klopapier sparen.
Die Pflicht zur Überprüfung liegt bei beiden Parteien. Nennt sich Sorgfaltspflicht.
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Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen.
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