Thema: Multitools
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Alt 17.10.2017, 09:43   #17
dcag99
Heerführer

 
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Ich glaube hier wird einiges am WaffG mißverstanden.

Weder der Besitz noch der Verkauf solcher Werkzeuge fällt unter das WaffG. Es geht hier schlicht um das Führen, sprich das "mit-sich-rumtragen außerhalb eines befriedeten Grundstück".

Für das Führen solcher "Waffen" gibt es Regeln. Leider sind diese jedoch nicht ganz so klar definiert. So ist der Weg zu einer Baustelle in manchen Bundesländern durchaus erlaubt, während das in anderen Bundesländern bereits unter verbotenes Führen fällt.

Trotz allem ist jeder Fall eine Einzelfallentscheidung. So kann ich natürlich versuchen nachzuweisen, dass ich dieses Werkzeug im Rahmen meines Berufs oder anderen wichtigen Gründen benötige.

Führen ist aber nicht jedes draußen rumtragen. Natürlich dürft ihr das Multitool (das unter das WaffG fallen würde) einfach in einem VERschlossenen Behältnis transportieren. Hier reicht z.b. eine kleine Bauchtasche mit einem kleinen Vorhängeschloss an den Reissverschlüssen. auch ein abschliessbarer Werkzeugkoffer reicht völlig!

Das Handschuhfach (auch wenn es abgeschlossen ist) übrigens nicht.

Im Zweifelsfall stellt die Waffenbehörde eures Kreises auch Ausnahmegenehmigungen aus. So hab ich z.b. für Selbstverteidungskurse die auch in der Öffentlichkeit stattfinden, die Genehmigung mit meinem Kampfmesser rumzulaufen.

Im Übrigen: Auch ein Buttermesser (oder normales Messer wie man es von zu Hause kennt zum Essen) wird mal schnell ein verbotener Gegenstand, wenn ihr Ihn entsprechend benutzt (z.b. jemanden angreift). Das Lustige: sobald es ein verbotener Gegenstand wird verstoßt ihr automatisch auch gegen das Führen ^^ auch wenn es vorher kein verbotener Gegenstand war.



@Spürhund: Du beziehst dich auf diesen Feststellungsbescheid oder?:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo....html?nn=51278
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Gruss Matthias
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