Thema: Multitools
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.10.2017, 09:59   #18
Donnerstag
Heerführer

 
Benutzerbild von Donnerstag
 
Registriert seit: Feb 2014
Ort: Pommern
Beiträge: 1,661

Bei berechtigtem Interesse, also zur Ausübung des Berufes dürfen stehende und ausklappbare Klingen getragen werden, wenn ich das richtig deute. Die Frage ist jetzt auch zur Ausübung des Hobbys? Darf ein Jäger ein Messer zum versorgen des Wildes am Gürtel tragen? Ein Angler ein Filiermesser? Also der BGS hat bei mir regelmäßig am Angelplatz vorbei geschaut und nie etwas gegen das gut sichtbare Messer am Gürtel gesagt.
Die Polizeistreife hat in der Nacht allerdings bald eine Panikattacke bekommen, weil ich einen Queue, der nicht ganz billig war, nicht sofort in den Dreck schmeißen wollte.

Mein Kronensohn + Kumpel hatte mal die glorreiche Idee einen Survivaltrip durch Europa bis nach Gibraltar mit einem Überlebensmesser am Gürtel zu machen. Er hatte dann "die Ehre" die Guardia Civil in aller Härte kennen zu lernen und ich hatte dadurch auch einige tiefgreifende Gespräche mit den Kollegen um ihn da rauszukaufen. War eine Erfahrung auf die ich gerne verzichtet hätte.
__________________
Gruß
Dirk


Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

Otto Von Bismarck
Donnerstag ist offline   Mit Zitat antworten