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Alt 28.04.2017, 19:19   #1
masterTHief
Landesfürst

 
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SPD Bayern hätte auch so gerne das Schatzregal

Die bedeutungslose SPD-Fraktion in Bayern will mal wieder das bürgerfeindliche Schatzregal einführen.
Quelle:
https://www.landespressedienst.de/cs...-raubgraeber…/

Hier mein Kommentar zu diesem Unsinn:

Daß der Verzicht auf die Einführung eines Schatzregales - durch welche Regierung oder Partei auch immer - die Raubgräber begünstigen oder gar schützen würde, ist natürlich rechtlich betrachtet kompletter Unsinn und soll dem nicht aufgeklärten und für dumm zu verkaufenden Bürger mal wieder Sand in die Augen streuen.

Der Raubgräber, der in seinem „Erfolgsfalle“ eine Fundunterschlagung begeht, wird nicht durch den Verzicht auf das Schatzregal geschützt Unterschlagung bleibt Unterschlagung und stellt einen Strafgatbestand dar.

An die Politiker und Gesetzgeber in Bayern, die immer mal wieder auf den Gedanken kommen, das sog "Schatzregal" einführen zu wollen. - das bedeutet die sofortige Eigentumszuweisung von (weder Archäologen noch Politikern) entdeckten Schätzen an den Staat -.

Nach geltender Gesetzeslage (§ 984 BGB) teilen sich Entdecker und Grundstückseigner - oftmals die gleiche Person! - das Eigentum an Schätzen.
„Schatzregal“ nenne ich mal "Enteignung durch die Hintertür"!

Daß ein Bundesland Fundsachen mit erheblichen Geldmitteln aufkaufen müßte, weil es nicht (kraft Schatzregal) automatisch Eigentümer wird, soll suggerieren, daß mit dem Schatzregal erhebliche Geldmittel (natürlich aus dem Steuersäckl) eingespart werden könnten.

Mit dieser Denkweise soll der Sinn und Zweck des eingeforderten Schatzregales nur vorgegaukelt und die Einführung dieses Rechtsinstitutes dem Bürger als Wohltat verkauft werden.

Richtig ist hingegen, ...

...daß wirklich professionelle Raubgräber sich mit Sicherheit nicht abschrecken lassen werden, nur weil dem Staat gesetzlich das Eigentum zugewiesen würde (an Gegenständen und Bodenfunden, von denen er - wie bisher auch schon - infolge Fundunterschlagung nicht einmal Kenntnis erlangen wird),

...daß der Staat für die Belange des Denkmalschutzes gar nicht des Eigentums an den Funden bedarf, da das Eigentum nicht für die wissenschaftliche Auswertung von Fund und Fundsituation erforderlich ist, mithin also auch bisher schon keine öffentlichen Gelder für den Ankauf von Funden aufgewendet werden müßten.
Gleichwohl bleibt es dem Staat doch unbenommen, bei Bedarf sich anläßlich der wissenschaftlichen Fundauswertung kostengünstig Repliken des jeweiligen Fundgutes anzufertigen,

...daß nach Einführung des Schatzregales kaum noch jemand, der ein Bodendenkmal entdeckt - ob mittels Metalldetektors, Wünschelrute oder als Lesefund mittels scharfer Augen ist dabei unerheblich - , seinen Anzeige- und Ablieferpflichten nachkommen wird, wenn er nicht einmal eine Art Finderlohn (wie er bei verlorenen Gegenständen gesetzlich zugesichert und fest umschrieben ist) zu erwarten hat,

...daß die Einführung des Schatzregales hier das freiheitlich bürgerliche Recht des § 984 BGB zugunsten des Staates aufhebt,

...folglich faktisch eine Quasi-Enteignung des Bürgers (hier: Entdecker und Grundstückseigner) schleichend durch „das Hintertürchen Schatzregal“ eintreten wird,
- bei ebenso schutzwürdigen Baudenkmälern käme ja auch niemand auf die Idee, daß ein hinreichender Schutz nur mit staatlichem Eigentum gegeben wäre, die Grundbesitzer entsprechend zu Enteignen sind.
Da kämen dann irrsinnige Erhaltungskosten auf den Staat zu, die - wie bisher – dem zum Schutze des Denkmales verpflichtenden Eigentümer auferlegt sind.

...daß archäologisch relevante Bodenfunde vermehrt in den schwarzen Antikenmarkt gelangen, vorzugsweise dann sogar ins Ausland verschoben werden,

...daß mit augenscheinlich geschätztem steigenden Wert des Fundes proportional gegenläufig die Hemmschwelle zur Fundunterschlagung sinkt, wenn erst ein Schatzregal gegeben sein sollte, wie man dies auch für verlorenen Gegenstände annehmen darf (wer ließe sich schon eine erhebliche Vermögensmehrung entgehen, die steuerfrei und zudem meist völlig unbemerkt zu erlangen wäre),

...daß das Schatzregal als Rechtsinstitut des Denkmalschutzes ein Paradox darstellt, das doch eher zur Fundunterschlagung „anregt“,

...daß man es bisher in der gerade den Deutschen nachgesagten Gründlichkeit juristisch „erreicht“ hat, in 15 Bundesländern elf jeweils voneinander unterschiedliche(!) Varianten des Schatzregales zu „entwickeln“.
Welche Ausgestaltung ist denn die beste und soll es in Bayern demnächst etwa weitere, natürlich noch weiter verschlimmbesserre Varianten geben?

Die Forderung nach einem Schatzregal ist tatsächlich rein fiskalisches Theater mit fadenscheinigen Vorwänden vor- und angeblich zur Minimierung der Staatsausgaben, tatsächlich aber zur Optimierung und Generierung zusätzlichen Vermögens auf Kosten des bereits genügend „gebeutelten“ Bürgers (Steuern, Gebühren, Abgaben, Schatzregal).

Das Schatzregal ist kein Denkmal“schutz“instrument, es bewirkt das Gegenteil.

Erklärter Wille des Gesetzgebers ist es, mit der Option zu einem Schatzregal (gemäß Art. 73 des Einführungsgesetzes zum BGB – EGBGB) lediglich eine Ausnahmeregelung zum Grundsatz der Eigentumszuweisung gem. § 984 BGB (sog. „hadrianische Teilung“) geschaffen zu haben.
Dieser einem Bundesgesetz innewohnende Wille des Gesetzgebers wird durch die Landesgesetzgeber mit der bereits jetzt gegebenen Vielzahl von zudem auch noch unterschiedlichsten Abarten des Schatzregales faktisch gegenstandslos.
Das Schatzregal ist Mittel der Gier unserer Landes reGIERungen, dieden Hals nicht voll bekommen und dem Entdecker (beim Zufallsfund gleichzeitig im gleichen Augenblick auch Finder) seinen Lohn zugestehen wollen.
Die nicht einmal, wie es der Gesetzgeber zur Förderung der Ehrlichkeit und des Ablieferwillens ja auch unstrittig dem Finder verlorener Gegenstände zugesteht.

Von wegen, „Vor dem Gesetz ist jeder gleich!“ – in jedem Bundesland anders „gleich“.
Daher scheint mir auch die Verfassungsmäßigkeit dieses Umstandes äußerst zweifelhaft und der Überprüfung bedürftig.

Mit freundlichen Grüßen

PS: bei Risiken und Nebenwirkungen Fragen Sie Frau Hannelore Kraft - Ministerpräsidentin in Nordrhrein-Westfalen - die unbedingt das Schatzregal haben mußte und keine Vorteile daraus verzeichnen kann.

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Rudolf Patzwaldt
-masterTHief-

dem Landespressedienst haben ich dieses Statement zukommen lassen,
dort wird anscheinend ungeprüft und kritiklos veröffentlicht, was Parteien und Organisationen so hereingeben.
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- nur echt mit "TH" -
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