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Alt 30.04.2017, 07:47   #7
masterTHief
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Landesfürst

 
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Es geht doch hier erst einmal um den rechtlichen Nachteil für den Bürger - die Einschränkung des §984 BGB.
Wie die tatsächliche Handhabung sich gestaltet, steht doch auf einem anderen Blatt.
Wenn auf die Geltendmachung des Eigentumes an "Kleinteilen" und wissenschaftlich nicht sehr ergiebigen Gegenständen seitens der Länder verzichtet wird, dann doch aus praktischen Gründen - wo sollte man den ganzen Mist lagern und verwalten?

Sollte mal richtig was unheimlich spektakuläres und wertvolles entdeckt - dann auch ehrlicherweise nicht unterschlagen und abgeliefert - werden und der ehrliche Ablieferer erhält eine Buchprämie
(die Ablieferprämie bemißt sich zumindest in NRW - wie auch immer - nach der Haushaltslage - die mit Sicherheit immer - als sehr schlecht dargestellt werden wird),
dann wird er sich nach der "Hadrianschen Teilung" des § 984 BGB zurück sehnen oder sich diese Gedanken bereits vor Ablieferung machen, im Ergebnis doch die Unterschlagung aus Eigennutz vorziehen.
Die Skrupel werden naturgemäß größer, je wertvoller der Fund.
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