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Alt 30.06.2005, 08:16   #11
sniper666
Lehnsmann

 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Breitenfurt
Beiträge: 36

lieber robin aus dem wald!

ich finde den artikel auch zum kotzen - stelle aber fest, dass zumindest bezüglich der rechtslage ein wahrer kern dahintersteckt!

ich bin selber jurist, und habe mal im gesetz nachgeschaut:

nach §11 DMSG ist für die grabung nach bodendenkmalen tatsächlich eine bewilligung des bundesdenkmalamtes erforderlich, und nach §37/3/6 kann das sogar mit bis zu 5.000,- bestraft werden!

und was für mich sogar noch einschlägiger ist: der großteil der sich in österreich befindlichen wälder steht im eigentum der bundesforste ag, die als eigentümerin natürlich alles bis auf den großen gemeingebrauch (zu dem das graben aber leider nicht gehört) verbieten kann, und deswegen natürlich auch mit schadenersatzforderungen und allen voran besitzstörung auffahren kann!

also ich finde es ist wirklich ein super hobby - ich übe es ja selbst aus!

aber eines ist leider unwiderleglich klar: erlaubt ist das meiste ohne die erforderlichen bewilligungen bzw. zustimmungen der bundesforste natürlich nicht!

wenn man hingegen nur mit dem gerät geht und oberflächenfunde sucht (ohne zu graben), könnte man der einen oder anderen bestimmung entkommen. aber trotzdem darf man (leider) noch lange nicht alles an sich nehmen was man so findet!

mfg, sniper666
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