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Alt 08.07.2009, 15:51   #2
Djsammy
Ritter

 
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Registriert seit: Aug 2007
Ort: Oberösterreich
Beiträge: 319

Hallo,

in der Regel gilt in Österreich ja Unwissenheit schützt vor Strafe!
Sofern es nicht ausdrücklich verboten ist, ist es also erlaubt bzw man kann dir nichts ankreiden. Wie es jedoch bei den ÖBF ausschaut weiß ich nicht. Alles was denen gehört darf eigentlich nicht besondelt werden.

MfG Djsammy
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Ö³: "Österreich hat schon immer eine große Rolle in der Welt gespielt. Der erste WK ist ausgebrochen, weil ein Österreicher erschossen wurde. Der zweite WK ist ausgebrochen, weil ein Österreicher nicht erschossen wurde!"
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