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Alt 16.01.2009, 16:37   #713
htim
Heerführer

 
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Registriert seit: Jan 2004
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Zitat:
Zitat von Werker123 Beitrag anzeigen
....Was mich ärgert ist, dass die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat, denn es gibt bestimmt einige die, die Abbrucharbeiten dokumentieren wollen. Mich eingeschlossen....
Naja Stefan, im Grunde genommen bleibt dem Eigentümer nichts anderes übrig. Würde er sich nicht um die Verkehrssicherung des Geländes kümmern, könnte er z.B. bei Unfällen, die unwissentlichen Besuchern widerfahren, belangt werden. Und viel Zeit, um ständig Besuchergruppen über das Areal zu führen, bzw. führen zu lassen, hat er sicherlich auch nicht.

Zitat:
Zitat von Werker123 Beitrag anzeigen
....Solange man die Arbeit nicht behindert oder sich in Gefahr begibt so find ich das Unsinn....
Auch hier gilt mein Verständnis dem Eigentümer: Die Arbeit wird in jedem Fall behindert; der Maschinenführer eines Abbruchbaggers müsste z.B. bei jedem Arbeitsschritt vorher überprüfen, ob sich Personen in seinem Arbeitsbereich befinden....
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htim
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