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Alt 20.01.2017, 20:23   #5
2augen1nase
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Meine Frage hat sich heute fast wie von selbst geklärt.

Scheinbar ist es so, dass man schon angehalten ist das in dem Jahreszeitraum auch abzurechnen, aaaaber es ist wohl so, dass da entsprechende Stellen (wenn ich richtig mitgeschnitten habe ist das ne Sache der jeweiligen Ämter) die Möglichkeit haben eine Verlängerung anzumelden. Diese muss aber begründbar sein, zum Beispiel durch Nachträge, unvorhergesehene Leistungen, höhere Gewalt oder sowas.

Scheint aber wohl trotzdem schwierig zu sein, daher wirds wohl selten gemacht.

Naja, Frage im Grunde geklärt, trotzdem: DANKE!
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