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Alt 04.06.2019, 02:01   #8
Michael aus G
Heerführer

 
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Zitat:
Zitat von Zardoz Beitrag anzeigen
automatisierter Kfz-Kennzeichenabgleich auf öffentlichen Straßen (inzwischen verboten)
Ach, das du dich da mal nicht täuschst.

So funktioniert die automatische Kennzeichenfahndung
Zitat:
Mit KESY werden zum einen Daten erhoben, wenn es um die Gefahrenabwehr gehe. Dabei gehe es etwa um die Suche nach zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen, weil sie gestohlen oder für Straftaten genutzt wurden. Kennzeichen anderer Fahrzeugen werden gelöscht. Zum anderen können die Daten nach einem richterlichen Beschluss jedoch erneut ausgelesen und gesichtet werden. Dieses Vorgehen ist im Polizeigesetz Brandenburgs (§36a) legitimiert
Ach DIE Art gelöscht...

Und du hast vergessen, daß du jetzt als Zeuge direkt vor Ort Aussagen machen musst. Dabei wird gern verschleiert, ob du möglicherweise als Beschuldigter in Betracht kommst, wo du ja (noch) das Zeugnisverweigerungsrecht hast. Ich persönlich würde mich also immer auf ein Ordnungwidrigkeitsverfahren wegen Nichtaussage einlassen...
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Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.
Michael aus G ist offline