Thema: Multitools
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Alt 17.10.2017, 15:18   #29
dcag99
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Zitat von Spürhund Beitrag anzeigen
Eigentlich geht es ja bei den Einhandmessern darum das diese versteckt geführt werden können - da zusammenklappbar und auch schnell mit einer Hand geöffnet werden können.
Natürlich ist das einhändige öffnen praktisch, aber bei welchen Tätigkeiten brauche ich das zwingend ?

Ob man was ZWINGEND braucht ist ja (glücklicherweise) nicht Gegenstand des Waffengesetzes.
Am Ende kommt noch einer auf die Idee ein .223 Gewehr oder .308er benötigt man nicht zwingend, es würde auch ein Luftgewehr ausreichen.

Vielmehr geht es dem Gesetzgeber darum, unnötige Gefahren auszuschalten.

Fakt ist, dass die Messer abseits illegaler Aktivitäten Ihre Berechtigung haben und auch durchaus einen Zweck erfüllen können und noch wichtiger ist, dass man für alles auch eine Genehmigung beantragen kann so man ein berechtigtes Interesse hat.


Eine weitere Ausnamegenehmigung die ich besitze ist z.b. das Schiessen in der Öffentlichkeit (Schreckschusswaffe). Wir geben Verhaltenstipps im Amok-Fall oder auch anderen Fällen von Gefahr.
Dies machen wir eben auch mitten in der Stadt. Um die Situation zu real wie möglich zu gestalten wird eben auch geschossen.

Dafür bekommen wir regelmäßig die passende Ausnahmegenehmigung für die Zeit unserer Schulung. (oder eben auch das vorher erwähnte Kampfmesser .. übrigens ein altes ak47 bajonett der Bundeswehr)

Auch für Startschüsse für Oldtimer Ausfahrten o.ä. besitze ich entsprechende Ausnahmegenehmigungen. Diese sogar generell (hier ist also nicht der Ort und die Zeit festgelegt)

Ähnlich kann man auch bei Multitools vorgehen, sollte man sich hier unsicher sein.
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Gruss Matthias
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