also.............
meine meinung...... wer blödsinn vorhat , macht einfach vor dem start das "kennzeichen" ab. und fertig.
wenn dann was passiert hat der pilot nur seinen materialschaden - kann aber wohl nicht identifiziert werden. fertig !
zum überfliegen von grundstücken , ok mag sich der ein oder andere rüber aufregen , verständlich.
rein fairnesshalber muss erwähnt werden , ein grundstück / eine fläche welche man von öffentlichen wegen ohne probleme einsehen kann , kann und darf man dann ja wohl auch überfliegen , oder? wenns jetzt um fotos oder videos geht........ ob man die nun aus der
luft macht, oder vom weg aus ( wo ich die straßenlaterne fotografiere und ups...... das grundstück ist mit drauf da es frei einzusehen ist ) ist dann wohl relativ, da es halt frei einzusehen ist.
anderst ist dies natürlich bei einem grundstück / fläche welches nicht frei einsehbar ist. ganz logisch !
Z.B. ein garten , welcher von einer zwei meter hohen hecke umgeben ist.
ich fliege generell nur in der feldmarkt , am ortsrand.
regelung hin oder her, ich fühle mich davon nicht eingeschränkt.
und wie gesagt , wer blödsinn machen will , der macht ihn und findet wege nicht erwischt zu werden !
ausnahmen gibt es in wirklich jeder sparte. es fährt ja auch nicht jeder mit maximal 50km/h durch geschlossene ortschaften, etc......
Lg, Basti