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Alt 01.05.2020, 09:08   #5
Hans_L
Geselle

 
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Beiträge: 90

Es hängt auch teilweise von Deinem Arbeitsvertrag (Zusatzvereinbatung Nutzung der betrieblichen Kommunikation) ab, wenn Du diese auch privat Nutzen darfst, ist die Hürde für den Arbeitgeber sehr hoch, wenn private Nutzung verboten ist, ist die Hürde niedriger, spätestens, wenn Du unvorhersehbar ausfällst, darf der AG auf Deine Kommunikation zugreifen, und dazu wirde er wohl den Admin beauftragen. In etlichen Firmen gehen die Regeln noch weiter, da wird Dein mailverkehr grundsätzlich auf einen weiteren Rechner gespiegelt, also erst mal die Betriebsvereinbarung lesen, dann mit dem Betriebsrat sprechen (falls vorhanden) und dann zum Chef marschieren, anders wirds nicht funktionieren, der Versuch evt. konspirativ an die Logdaten zu kommen, wäre deinerseits ein Verstoß gegen die Dantensicherheit des Arbeitgebers.
Vermutlich nicht befriedigend die Antwort.
Als letzte Möglichkeit bleibt natürlich immer die Kanone (Anzeige).
Ob das allerdings Deinem Arbeitsverhältnis förderlich ist, musst Du entscheiden.
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