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Alt 30.05.2005, 09:00   #13
niemandsland
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Da ich nicht mehr bearbeiten kann.. (schade) muss ich eben den Rattenschwanz fortsetzen... aufgrund des neuen Urheber(verdreher oder Schutz?)gesetzes halte ich es für notwendig, hier noch einmal einen Nachtrag zu posten!

Ich quote einfach einen Beitrag (von mir) aus meinem Forum:

Zitat:
Hallo zusammen,

wenn man sich mit Geschichte befasst, wenn man ein Buch schreiben will/muss, wenn man einfach nur einen Text verfasst, so kommt man oft um das zitieren von Textpassagen nicht drumrum.

Wie sieht es aber rechtlich aus?

Dazu hab ich auf der Seite von http://www.rettet-das-internet.de/zitate.htm ein paar sehr interessante Infos gefunden.

Leider wird dies alles viel zu selten beachtet und am Ende wundert man sich dann, wieso es zu einer Abmahnung gekommen ist. Mir sind inzwischen zwei, drei Fälle bekannt wo es zu Abmahnung kam. Leider gilt auch hier.. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Und der Hinweis: "Aber ich hab es doch NUR GUT GEMEINT!" ist zwar ein Beleg dafür, das man gute Absichten hatte; nur macht das Recht nunmal vor dieser edlen Absicht keine Ausnahme. Auch wenn man wahrscheinlich in den meisten Fällen auf der richtigen Seite ist, so gilt eigentlich generell: das Einverständnis des "zitierten" _vorher_ einzuholen.

Geht dies nicht, weil die Person inzwischen verstorben ist und bereits Würmern als Futter dient, so sollte man wenigstens prüfen, ob evtl. ein Rechtsnachfolger, Familie etc. vorhanden ist, die man um die Einwilligung bitten könnte. Generell gilt aber eben (wie allgemein beim Urheberrecht: bis 70 Jahre nach dem Tode ist das Werk (soweit ich bisher weiß... egal welcher Art) urheberrechtlich GESCHÜTZT!

Ich empfehle die Links, die auf der Seite (Quelle) zu finden sind.
Diese helfen - meiner Meinung nach - dabei, sich ein wenig mehr über dieses Thema zu informieren.

Und ansonsten im Zweifelsfall lieber FINGER weg (!!!).

Das heißt: Bilder da lassen, wo sie sind und Texte eben mit eigenen WORTEN wiedergeben.

Damit sollte man sich dann auf der sicheren Seite befinden.

Ansonsten: wer blind - ohne Genehmigung - abschreibt darf sich dann eben auch nicht wundern, wenn er dafür irgendwann einmal zur RECHENSCHAFT gezogen wird.

In den meisten Werken steckt viel Arbeit; die Unterlagen aus den Archiven kosten richtig Geld, und es steckt jede Menge Zeit drin, die niemand wirklich bezahlen kann.

Aus diesem Grund kann ich gut nachvollziehen, das man gegen "Abschreiber" vorgeht. Wobei ich persönlich der Meinung bin, das man im privaten nicht kommerziellen Bereich sehr wohl von einer Verfolgung absehen kann. Aber das muss jeder selbst für sich entscheiden. Nur niemand bricht sich einen dabei ab, wenn er/sie Kontakt zu den entsprechenden Autoren aufnimmt.

Achja, noch ein Hinweis: der Beitrag bezieht sich z.T. auf "Kurzzitate" oder "Sätze" -- ist aber vom Recht her auch übertragbar auf längere Passagen. Vergleiche gegenwärtiges Urheber(Schutz)gesetz

So, weitermachen!

Oder um es mit den Worten von Herrn Trappatoni zu sagen: "Ich habe fertig!"

-NL-

Geändert von niemandsland (30.05.2005 um 09:06 Uhr).
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