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Alt 27.12.2017, 12:45   #5
ODAS
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Zitat:
Zitat von U.R. Beitrag anzeigen
Ok, keine Fälschung, aber Veränderung von Münzen! OK?

Die Frage die sich daraus erstellt, ist eine derart veränderte Münze noch ein offizielles Zahlungsmittel?
Oder verliert sie ihren Wert sofort?

Wie ist das bei normal beschädigten Münzen(Knick, Riss, starke Schramme, etc.)
Für Euro-Münzen gilt das hier. Für UK habe ich so auf die schnelle nichts gefunden.

Zitat:
Nach § 3 Absatz 3 Münzgesetz ist niemand verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert, verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind.
Zitat:
Nein. Auf der Grundlage von Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 sowie § 3 des deutschen Münzgesetzes hat die Deutsche Bundesbank die Erstattung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen, die mutwillig verändert wurden, abzulehnen.
Beides von https://www.muenzen.eu/blog/colorierte-muenzen-1975/, die haben das aus der Prägefrisch 2/2012 letzte Seite. https://www.deutsche-sammlermuenzen....sch_2012_2.pdf
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