Es geht mit verschiedenen Schreibprogrammen. Natürlich nicht mit kostenlosen Probeversionen.
Aber nur am Rande: Kostenlos heißt nicht gleichzeitig gemeinfrei...
Auch wenn es Freibier gibt, kann ich es zwar vor Ort trinken, aber nicht mit nach Hause nehmen und auf meiner eigenen Party ausschenken.
Spezialisierte Abmahnanwälte sind da völlig spaßbefreit.