Moin,
in einigen Bundesländern gibt es zwar Genehmigungen, aber die werden sicher nicht an Urlauber erteilt. In den anderen Bundesländern gibt es keine Genehmigungen.
Deine einzige Chance ist also der Freistaat Bayern. HIer ist die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer ausreichend, wenn das Suchgebiet nicht als archäologische Zone gekennzeichnet ist.
Ob es dort eine archäologische Zone gibt, kann auf einer Internetseite einsehen, die heißt Bayern-Viewer. Die rot gekennzeichneten Flächen sind die archäologischen Zonen und da darf auch mit einer Erlaubnis des Eigentümers nicht gesucht werden.
Viele Grüße
Walter
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