Bitte nochmals zum genauen nachlesen:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Art...8-drohnen.html
Du darfst über Wohngebieten mit Zustimmung der Eigentümer fliegen.
Nachweis bes. Kenntnisse nur bei Drohnen über 2kg und ist ja bei Flugmodellen schon Ewigkeiten gang und gäbe:
"Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. "