Die Strafanzeige ist erst mal nur für die Akten gut. Zu erwarten, dass hier eine Aktion erfolgt ist eher ... unwahrscheinlich.
In seinen Akten (/ Vermerken!) macht es sich aber schon mal ganz gut.
Der Schaden an sich ist natürlich immer Zivilrechtlich einzuklagen. Das erwähnte ich ja bereits vorher ... zusammen mit der Frage nach dem Sinn/Unsinn bei so einem kleinen Schaden.
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Gruss Matthias
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