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Alt 04.01.2005, 23:33   #2
Muecke
Heerführer

 
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Registriert seit: Oct 2003
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Beiträge: 2,414

Hallo,

ich fasse mich mal kurz, da dieses Thema im Forum sehr oft angesprochen wurde. Über die Suchfunktion wirst Du garantiert Beiträge angezeigt bekommen, welche genaue Auskunft geben. Suche einfach mal nach " wesentliche Teile ", "Waffengesetz", " Teilesätze" u.s.w.
Entschuldige bitte, aber es macht irgendwann keinen Spaß mehr andauernd das gleiche zu schreiben, wenn alles schon mal da war. Die Sachen sind auf alle Fälle gesetzlich geregelt und sind im Waffengesetz und im Kriegswaffenkontrollgesetz genauestens geregelt. Kannst mal hier nachlesen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesre...02/inhalt.html

Ansonsten wird selbst ein totaler Rostklumpen, welcher mal eine Schußwaffe war, nach dem Gesetz auch noch als solche angesehen, obwohl damit nichts mehr anzufangen ist. Also äußerste Vorsicht!
Kann z.B. auch noch geladen sein und trotzdem losgehen.
Normalerweise melden das Fundstück, dann wird überprüft, ob die Waffe mit einer Strafsache in Berührung stand und dann auf die WBK oder zum Büchsenmacher, welcher das gute Stück nach genauen Vorgaben kastriert. Wie und was gemacht werden muss, entnimmst Du dem Link von mir. Wenn das alles geschehen ist, kannste das Teil dann als Dein Eigentum betrachten.

MfG Uwe
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