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Alt 21.01.2017, 10:43   #16
Watzmann
Heerführer

 
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Registriert seit: Nov 2003
Ort: Großherzogtum Baden
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Irgendwie kann ich diese Verordnung auch nachvollziehen.
Zu Zeiten von Helis und Flächenflugzeugen musste man das "Spielzeug" wirklich beherrschen um auch Erfolgserlebnisse zu erzielen.
Ich hab da auch noch etwas mit 1,5 Km Entfernung von motorbetriebenen Modellen zu Wohngebieten im Hinterkopf?
Da flog man halt außerhalb oder war im Verein.
Hat ja auch jahrzehntelang keinen gestört.
Zu Zeiten der Quadrokopter, die zwischenzeitlich mehr oder weniger eigenstabil fliegen und von jedem Hansel, der irgendwie den Gashebel findet,
bedient werden kann, sehe ich da schon einige Probleme.
Habe selbst schon mitbekommen, wie ein jugendlicher "Pilot" so ein Billigteil im heimischen Vorgarten gestartet hat,
das Ding plötzlich aus der Reich- und Sichtweite des "Piloten" kam und im unkontrolliert im Wohngebiet runterkam, wo es eine nette Delle in eine Motorhaube schlug.
Und sowas möchte ich als Unbeteiligter auch nicht auf die Mürps bekommen.
Nicht einmal wenn es "nur" 250 Gramm sind!
Früher sind natürlich auch Modelle abgestürzt (Lehrgeld ) aber aufgrund der Entfernung zu Wohngebieten, waren die Schäden doch wesentlich geringer.
Allerdings glaube ich auch, dass Leute, die sich wirklich teure "Drohnen" leisten, auch nicht im Wohngebiet rumfliegen
sondern auch mehr außerhalb oder in Vereinen anzutreffen sind.
Aber eine Kennzeichnungspflicht finde ich nicht schlecht.
Nur stellt sich da wieder die Frage, wer kontrolliert sowas?
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