Das kann man so pauschal nicht sagen- es kommt auf das Dokument an.
Wenn es in Richtung Betrug ginge, oder andere eher hochkarätige Delikte anzusetzen sind, beginnt die Frist ab Taterfolg.
Aber: alles mit Verjährung kann Dir nur ein Profi erklären... das Gesetz ist eindeutig zu kompliziert für uns Laien.
Wenn sich das nicht richtig lohnt, würde ich eher Lucius beipflichten. Lehrgeld, abhaken.
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