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Alt 30.12.2017, 11:11   #10
Armata
Einwanderer

 
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Eine derartige Punzierung eines Zahlungsmittels würde hier in Deutschland mit Sicherheit gegen den § 86a (Verbot der Verbreitung von NS-Kennzeichen) verstoßen und könnte auch entsprechend geahndet werden. Auch die Verbreitung ist strafbar. Also ich würde die Finger davon lassen.
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