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Alt 08.05.2017, 22:21   #2
wobo
Heerführer

 
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Der Eine nennt es "Schleichertour", der Andere: ... https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

und da finde ich es OK, wenn man am Außenbereich schon darauf hinweist, daß man Leute,
die dort widerrechtlich angetroffen werden, an den Kosten für den Objektschutz beteiligt ...

Gruß Wolf
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