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Alt 19.01.2019, 10:32   #22
Sorgnix
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Zitat:
Zitat von aquila Beitrag anzeigen
Das Amt empfahl uns den Einspruch zurück zu ziehen, da anderenfalls nicht genannte Kosten auf uns zukommen werden.




Was´ das denn für ne Blödsinnige Argumentation??

Das Ding ist nicht durchgängig durchdacht und beplant.

und wenn Anlieger vorher nicht gehört wurden, gerade bei Kenntnis eines statischen Problems,
dann ist das einfach nur eine dienstliche bzw. aufsichtspflichtige Verfehlung.

... wenn auf jeden popeligen Käfer Rücksicht genommen wird, Millionen für die Betreuung
eines jeden einzelnen Lurchs ausgegeben werden, da geht man davon aus, daß
Du es irgendwann von allein merkst, daß die Hütte Risse kriegt?? ( )

Außer Deinem guten Recht nimmst Du hier doch nichts wahr ...
Der Schutz des Eigentums auf Unversehrtheit dürfte auch dem Amt bekannt sein ...

Solche "Empfehlungen" sollte man schriftlich haben. Oder rechtssicher dokumentieren!


Gruß
Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
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