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Alt 19.01.2019, 11:24   #24
2augen1nase
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So wie das klingt, werden das ganz normale Behördenkosten sein wie sie eben nahezu immer entstehen wenn man von denen was will...


Hier mal zur Beruhigung ein Zitat aus der Thüringischen Bauordnung:

Bauliche Anlagen, zweiter Abschnitt:

"
§ 12
Standsicherheit

(1) Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrunds der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden.

(2) Die Verwendung gemeinsamer Bauteile für mehrere bauliche Anlagen ist zulässig, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass die gemeinsamen Bauteile bei der Beseitigung einer baulichen Anlage bestehen bleiben können."

(http://landesrecht.thueringen.de/jpo...BauOTH2014pP12)

Beide Absätze klären eigentlich deinen Fall ganz sauber.

Aus dem ersten Absatz geht hervor, dass dein Gebäude nicht vom Nachbarn gefährdet werden darf, aus dem zweiten, dass er dir beim Abbruch nicht den Giebel wegnehmen darf.

Wie gesagt, da hilft es nur, auf nette Art und Weise das Gespräch zu suchen und sich nicht gleich von solchen Hinweisen ins Bockshorn jagen zu lassen. Lieber nachfragen was da für Kosten entstehen könnten mit welcher Begründung und in welcher Höhe.

Klingt mir wirklich nach ner reinen Verwaltungsgebühr, das ist ja bei Widersprüchen eigentlich üblich.
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