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Alt 10.12.2016, 11:15   #5
Donnerstag
Heerführer

 
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Zitat:
Zitat von ogrikaze Beitrag anzeigen
Wenn sie eine Festanstellung hat und die Kollegen Weihnachstgeld bekommen hat sie auch Anspruch. Die Höhe der "Prämie" kann unterschiedlich sein...
Ein Anspruch besteht prinzipiell erst einmal nicht. Das Weihnachtsgeld kann an verschiedene Kriterien gebunden sein. Als ich noch fest angestellt war, da gab es die Reglung um Weihnachtsgeld zu erhalten musste man 1 Jahr in der Firma angestellt sein und dann gab es eine Stafflung nach Betriebszugehörigkeit.

ahh gerade im Link von ghostwriter gelesen:
Zitat:
Zulässig ist es beispielsweise auch, eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit zur Voraussetzung für einen Weihnachtsgeldanspruch zu machen.
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Gruß
Dirk


Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

Otto Von Bismarck
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