Moin,
so neu ist der Zaun nun auch nicht.
Zum Schild: Das BGB wimmelt nur so von Gesetzen, die noch aus Kaiser's Zeiten stammen. Wenn die ABVO zum Zeitpunkt des Schildanbringens noch von 1945 gültig war, dann kommt sie aufs Schild, auch wenn dieses erst z.B. 1970 angeklöppelt wurde. Später gelten die "Nachfolge-Gesetze und -verordnungen". Also: Der Text des Hinweisschildes ist immer noch gültig!
'auf!