Das hört sich ja nicht nach unsachgemäßer oder übermäßiger Belastung an !
Wenn du das Teil bei deinem Werkzeughändler bezahlt hast dann auch der dein Ansprechpartner weil du ja 24 Monate Gewährleistung auf das Gerät hast.
Allerdings tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft und der Käufer (du) muß beweisen das der Artikel bei Übergabe schon mit dem Mangel behaftet war.
Meine Vertreter für Werkzeug, Maschinen usw. waren allerdings immer sehr darauf solche Probleme schnell aus der Welt zu schaffen.
Ich hab aber auch für eine ganze Maschinenbaufirma gekauft und die wussten das der nächste Klinkenputzer schon vor der Tür wartete um das Geschäft zu übernehmen....