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Alt 15.04.2014, 08:23   #4
dcag99
Heerführer

 
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das thema wurde schon x-mal durchgekaut.

ich fass es mal zusammen, da die gesetzeslage (ohne NFG) zumeist überall ähnlich ist:


- eine direkte suche nach bodendenkmälern mit dem ziel diese an sich zu nehmen ist verboten.
- eine suche nach militaria wäre zwar theoretisch erlaubt, jedoch ging in einem urteil das gericht bisher davon aus, dass man billigend in kauf nimmt auch bodendenkmäler zu finden. daher ist das auch verboten.
- eine suche nach dem ehering des nachbarn/freundes/etc ist zwar sowohl erlaubt als auch genehmigungsfrei ( erlaubnis des grundstückeigentümers vorrausgesetzt) ABER: wer Gerätschaften dabei mit sich rumträgt die zum Graben sind, macht es schwer diesen Umstand zu beweisen. Sprich: hast du ne Schaufel in der Hand und behauptest du würdest den Ehering suchen, nimmt dir das keiner ab und du darfst mit einer Anzeige rechnen.
- wichtig zu verstehen ist: sobald bodeneingriffe stattfinden darfst du das ohne nfg nicht!

- mit einem MD rumzurennen (ohne grabwerkzeug und ohne zu graben) ist nicht verboten. du darfst rumrennen und dich über das piepen freuen. das geht immer. mehr nicht.
- an stränden wie bei badeseen etc würde ich im einzelfall immer mit den zuständigen behören reden. zumal strände meist auch in öffentlicher hand sind. reden hilft hier recht viel. ich durfte auch schon an orten sondeln an dem das offiziell nicht möglich war. gute kontakte und nett sein hilft da.
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Gruss Matthias
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