Wenn er ein spezifisches Ausrüstungsstück für den Luftschutz wäre und außerdem als solches für den freien Handel gedacht, dann ja.
Meines Wissens nach kennzeichnete die RL-Nummer Gegenstände als zugelassen. Und nur zugelassenes Gerät durfte als Luftschutzgerät beworben und verkauft werden.
Der RLM-Stempel ist eher als Eigentumskennzeichnung zu sehen. Das Ding, bzw. sein Inhalt wurde vom RLM beschafft und dann ausgegeben. Stationäres Personal in LS-Bunkern oder zB. die Reichsluftschutzschule in Berlin/Reinickendorf wurden vom RLM ausgestattet. Ein gutes Beispiel sind diese großen 'Rumtöpfe' aus Steingut mit Zapfhahn. Da war groß 'RLM' eingepresst und sie dienten als Frischwasserspender in LS-Bunkern.
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Geändert von ghostwriter (01.08.2016 um 20:16 Uhr).
Grund: direkte antwort, zitat nicht nötig
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