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Alt 23.05.2011, 14:21   #4
Sludsen
Ratsherr

 
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Die Adresse ist die richtige wenn es darum geht zu erfahrnen, welches das für einen zuständige Amt ist, NFG können die aber nicht erteilen.

Die NFG ist an eine Fläche gebunden, für das ganze Bundesland wird keine Genehmigung erteilt. Ich habe zb eine NFG für eine Fläche von ca. 25 ha bekommen.
Sorry, aber die werden deine Anfrage ablehnen...

lg
rid
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Gruß
Sludsen
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