Moin,
richtig ist, dass auch der Strand einen Eigentümer hat, meistens eine Kommune oder ein Bundesland.
Dass der Strand einen Eigentümer hat, hat aber nichts mit dem Strandgut zu tun, denn hier gilt das Fundrecht gem. BGB.
Ich könnte jetzt schreiben, wo es nachzulesen ist, aber dann bekomme ich Ärger mit Jörg, weil ich wieder Werbung mache für......
Viele Grüße
Walter
|