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Alt 06.07.2002, 20:18   #1
wutz
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Kennziffer nach § 8 Luftschutzgesetz

Hallo.
Ist einer von Euch bei seinen Recherchen auf Akten zum Luftschutz gestoßen, die sich mit der Vergabe der Kennziffern (z.B. RL 3-41/51 oder RL 4-38/25), die aufgrund § 8 Luftschutzgesetzes vergeben wurden? Wie setzen sich die Ziffern zusammen? Wo liegen betreffende Akten (außer in Freiburg)? Hat zufällig jemand Bauanweisungen für Splitterschutzzellen (RL 3-42/139 oder RL 3-42/163 oder RL 3-40/107) oder weitergehende Unterlagen wie z.B. Herstellerlisten?

Vielen Dank,
Leif
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Alt 07.07.2002, 14:13   #2
wutz
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Beiträge: n/a

weiter gehts.

Wie ich nun gelesen habe, hatte die Reichsanstalt für Luftschutz eine Prüf- und Versuchsabteilung. „ Über derartige Prüfungen, Begutachtungen, Versuche und Entwicklungen hinaus fällt der Prüf- und Versuchsabteilung ein weiteres wesentliches Aufgabenbereich zu, das immer mehr an Bedeutung gewinnt: Die Vertriebsgenehmigung für Luftschutzgerät , -mittel und –einrichtungen gem. § 8 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (RGBl. I S. 827).” … „ Über die widerrufliche Genehmigung wird den Antragstellern eine Urkunde ausgehändigt, die Vorschriften über die Kennzeichnung des Gerätes, ggf. auch die Angaben der Voraussetzungen enthält, unter denen das Gerät zum Vertrieb zugelassen wird.“ (Hampe 1937, S. 269)
Die Anstalt war in dere ehemaligen Kaserne der Königin-Augusta-Garde-Grenadiere , Berlin SW 29, Friesenstrasse 16, untergebracht.
Nun meine konkreten Fragen: Hat diese Reichsanstalt ein eigenes „Verordnungsblatt“ herausgegeben, oder wie sind die Ergebnisse veröffentlicht worden? Hat jemand Anhnung über den Verbleib der Akten? Kennt jemand Literatur über die Reichsanstalt? Ist die Prüfungsbefugnis bis 1945 bei dieser Stelle verblieben?
Danke,
Leif
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Alt 10.07.2002, 23:57   #3
wutz
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Beiträge: n/a

Um das Theam nach oben zu bringen...

222 Hits und keiner traut sich, tststs.

Ich suche jemanden, der mir etwas zu Hinweisschildern im Luftschutz sagen kann. Ich suche ganz konkret die Din 4063 aus der Zeit des Zweiten Weltkriges (heute übrigens auch noch für Hinweisschilder), welche von der Beuth-Vertrebs GmbH bezogen werden konnten (Kenn-Nummer RL 3-39/1a).
Ansonsten suche in immer noch Hinweise zu den Pfeilen an den Hauswänden.

Viele Grüße,
Leif
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Alt 05.08.2002, 11:57   #4
wutz
Guest
 
Beiträge: n/a

Keiner Interesse am Thema?

Hat zufällig einer Zugang zum Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger? Denn dort wurden die Genehmigungen veröffentlicht.
Falls jemand dieses Teil in die Hand bekommt, könnte Ihr mir bitte mal sagen, welche Angaben dort genau stehen.
Ich versuche immernoch rauszubekommen, wie die Nummern vergeben wurden (z.T. nach Gruppenbezeichnung der Prüf- und Versuchsabteilung, TW 3 war zuständig für Bauwesen; TW 2 für Brandschutz und TW1 für Gasschutz). Wenn es klappt, kann man alle Hersteller von Splitterschutzzellen so herausbekommen.
Leider ist diese Veröffentlichung unter Bombeneinwirkung in der Uni-Kiel vernichtet worden, wie Millionen anderer Bücher.

Viele Grüße,
Leif
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Alt 05.08.2002, 23:13   #5
Ralf
Banned
Heerführer

 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Essen/Ruhrgebiet
Beiträge: 2,913

Hmmm,
gleiches oder artverwandtes Thema wurde in einem anderen Forum mal bearbeitet, meines Wissens auch ohne Erfolg.
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