27.03.2014, 13:38 | #1 |
Einwanderer
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sucher , begleitung ?!
Moin suchers
Hab mal eine Frage ?! Würde es jemanden stören bzw würde man Ärger mit dem Gesetz bekommen wenn man jemanden als Begleitung mitnimmt zur Suche ich -(mit Genehmigung ) begleitung ohne |
27.03.2014, 13:43 | #2 |
Anwärter
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Von wo kommst Du denn ?
Gruß xp 68 |
27.03.2014, 13:45 | #3 |
Einwanderer
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Themenstarter
Siehe " Ort " :'D
Außer in baynern müsste doch dann das selbe Recht gelten oder nicht |
27.03.2014, 13:52 | #4 |
Heerführer
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In der Tat habe ich schon mitbekommen, dass die LDA da Unterschiede machen. Bei uns wäre das kein Problem, aber ich würde das von Fall zu Fall mit Deinem Denkmalamt abklären.
Solange der die Funde über Dich meldet, wüsste ich zwar nicht, wo das Problem sein sollte...aber Du kennst ja den Amtsschimmel. |
27.03.2014, 15:17 | #5 |
Heerführer
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Hallo
die Genehmigungen sind nicht Übertragbar also Personenbezogenen. Ich würde auch vorher nachfragen beim zuständigen LDA wegen der Begleitung. Nicht das Du noch Ärger bekommst und der Schuss nach hinten los geht. Wenn ich jemanden mitnehme sag ich dem zuständigen Archäologen bescheid. Klar ist auch das ich seine Funde melden muß. Gruß Andy
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27.03.2014, 16:55 | #6 |
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Nach mündlicher Rückfrage beim Archi Solls gehen
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Ich glaubte es wäre ein Abenteuer , aber in Wirklichkeit war es das Leben.......Josef Conrad |
28.03.2014, 10:01 | #7 |
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interessant wäre noch:
meinst du mit mitgehen auch mitsondeln (also er mit eigener sonde) oder nur er läuft nebenher und schwenkt ab und zu die sonde? weil: solange er keinen eingriff in den boden vornimmt und solange er die erlaubnis des grundstückeigentümers hat .. darf er natürlich einfach mitlaufen.
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Gruss Matthias |
28.03.2014, 10:23 | #8 |
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Themenstarter
Generell das dabei sein , Naja erklärt sich jetzt Eigl von selbst solange die Person nur dabei ist und nicht eingreift (buddeln , sondeln , Funde sichern ) und vom grundbesitzer geduldet ist , ist es erlaubt . Ansonsten wieder tatbestand .. finde ich bissl blöd aber Naja .. :P
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28.03.2014, 11:22 | #9 |
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sondeln darf er schon .. nur nicht in den boden eingreifen! das ist wichtig zu verstehen. es verbietet dir egal wo niemand die metallsonde zu schwingen.. nur der eingriff in den boden ist verboten!
er darf also bis zum "bling" alles machen. buddeln darfst du dann ;-)
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Gruss Matthias |
28.03.2014, 12:02 | #10 |
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Da kann man unterschiedlicher Rechtsauffassung sein...
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Nec soli cedit ! DSU outside
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